Ukrainische Fahrzeuge: Ausnahmeregelung verlängert

Bund und Länder haben die Ausnahmeregelungen für die Fahrzeuge ukrainischer Geflüchteter um sechs Monate verlängert. Damit können die Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Autos mit dem heimischen Kennzeichen auch weiterhin fahren, eine Zulassung in Deutschland ist nun ab 1. Oktober erforderlich.